Tierordination Urfahr

Kastration Katze

Nach dem österreichischen Tierschutzgesetzu ist die Kastration für alle Katzen verpflichtend (außer für Züchter und Landwirte).

Vorteile der Kastration: Kein Markieren, keine penetranten"Rolligkeiten", keine Trächtigkeiten, bessere Körperpflege, keine psychischen Störungen (Nahrungsverweigerung)
Die Kastration kann ab dem 5. Lebensmonat (empfohlen ab 2,5 kg) durchgeführt werden.

Operation: Die Katze wird mit Injektionsnarkose, Rasur und Desinfektion der Operationsstelle vorbereitet und mit steuerbarer Inhalationsnarkose operiert. Ein sehr kleiner Schnitt im Bereich der Nabelregion ermöglicht das Vorlagern der beiden Eierstöcke (mittels Operationshäkchen). Diese werden entfernt und die Bauchdecke dreischichtig verschlossen.
Bei trächtigen Katzen muss der Schnitt vergrößert und die gesamte Gebärmutter entfernt werden. Gegen die postoperativen Schmerzen bekommt die Katze eine Injektion. Bei Bedarf muss die Patientin einen Trichter tragen. Nach 10 Tagen Wundkontrolle und Fäden ziehen.